Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenvertrag. Der Patient kann nach Bezahlung der Rechnung (Honorarnote) diese beim zuständigen Krankenversicherungsträger (z.B.: ÖGK, SVA, BVA, etc.) meist ganz einfach online einreichen.
Der Krankenversicherungsträger ersetzt von den Behandlungskosten 80 Prozent jenes Betrages (Kassentarif), den ein Vertragspartner (Kassenarzt) für die gleiche Behandlung bekommen würde. Zu beachten ist jedoch, dass der Kassentarif nicht mit der Höhe des Honorarbetrags gleichzusetzen ist.
Eine etwaige Differenz kann durch Einreichen der Honorarnote bei einer entsprechenden Privat-/Zusatzversicherung mit Deckung von ambulanten Kosten rückerstattet werden.
Die Ordination Dr. Christian Weger ist eine Privat-/bzw Wahlarztordination.
Die Leistungen werden mit einer Honorarnote in Rechnung gestellt, die entweder bar, mittels Bankomat- oder Kreditkarte, oder als Überweisung binnen 1 Woche zu begleichen sind.
Dr. Christian Weger
Auersperggasse 12, 8010 Graz, Austria
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